Welche Ausgaben können in der EÜR abgesetzt werden?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine einfache Methode der Gewinnermittlung, die für Freiberufler und kleinere Unternehmen, wie Heilpraktiker, häufig angewendet wird. Ein wesentlicher Vorteil der EÜR besteht darin, dass Sie verschiedene Betriebsausgaben geltend machen können, um Ihre Steuerlast zu senken. Doch welche Ausgaben können Sie absetzen? In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die häufigsten und wichtigsten absetzbaren Ausgaben in der EÜR, die Sie als Heilpraktiker geltend machen können.

1. Miete und Nebenkosten für Praxisräume
Wenn Sie Praxisräume anmieten, können Sie die Miete vollständig als Betriebsausgabe absetzen. Das gilt auch für die Nebenkosten, die mit der Praxis verbunden sind, wie:

  • Heizkosten,
  • Strom,
  • Wasser,
  • Müllabfuhr,
  • Reinigungskosten für die Praxis.

Tipp: Bewahren Sie alle Belege und Verträge auf, die die Miete und Nebenkosten betreffen, um im Falle einer Steuerprüfung diese Ausgaben nachweisen zu können.

2. Arbeitszimmer im eigenen Zuhause
Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten und ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, können Sie die Kosten hierfür absetzen. Allerdings gibt es strenge Vorgaben:

  • Das Arbeitszimmer muss ausschließlich beruflich genutzt werden.
  • Es muss der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein, wenn keine andere Praxis vorhanden ist.

Absetzbar sind anteilige Kosten für:

  • Miete oder Eigentumskosten (z.B. anteilige Hypothekenzinsen),
  • Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser),
  • Reinigungskosten.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer absetzen.

Tipp: Alternativ können Sie die Homeoffice-Pauschale geltend machen: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr (210 Tage).

3. Praxisausstattung und Arbeitsmaterial
Alle Anschaffungen für Ihre Praxis können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Möbel für die Praxis (Schreibtische, Stühle, Behandlungsliegen),
  • Medizinische Geräte (Blutdruckmesser, Ultraschallgeräte),
  • Computer und IT-Ausstattung,
  • Büromaterial (Papier, Stifte, Ordner).

Anschaffungen, die den Betrag von 800 Euro netto nicht überschreiten, können Sie im Jahr der Anschaffung sofort abschreiben (sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter, GWG).
Teurere Anschaffungen müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Tipp: Planen Sie Anschaffungen strategisch. Wenn Sie größere Investitionen am Jahresende tätigen, können Sie diese in der EÜR des laufenden Jahres geltend machen und so Ihre Steuerlast senken.

4. Fahrtkosten und Reisekosten
Beruflich bedingte Fahrten, wie z.B. Fahrten zu Fortbildungen, Hausbesuchen oder Kongressen, können Sie als Fahrtkosten geltend machen. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer mit dem privaten Pkw.
  • Tatsächliche Kosten (Benzin, Versicherung, Wartung) – allerdings müssen Sie dafür ein Fahrtenbuch führen.

Zusätzlich können Sie Reisekosten für mehrtägige Veranstaltungen absetzen, wie etwa:

  • Übernachtungskosten in Hotels,
  • Verpflegungsmehraufwand (Pauschalen: 14 Euro für Tage mit mindestens 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro für volle Reisetage).

Tipp: Notieren Sie sich alle beruflich bedingten Fahrten genau, um diese in der EÜR zu berücksichtigen.

5. Fortbildungskosten
Heilpraktiker müssen sich regelmäßig weiterbilden, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Kosten für berufliche Fortbildungen sind steuerlich absetzbar. Dazu gehören:

  • Teilnahmegebühren für Seminare, Kongresse oder Schulungen,
  • Reisekosten (Fahrten, Unterkunft),
  • Verpflegungskosten im Rahmen der Fortbildung,
  • Fachliteratur (Bücher, Zeitschriften).

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Fortbildungen einen direkten Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit haben, damit das Finanzamt die Ausgaben als Betriebsausgaben anerkennt.

6. Versicherungen
Bestimmte Versicherungen, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit abschließen, sind als Betriebsausgabe absetzbar. Dazu gehören:

  • Berufshaftpflichtversicherung,
  • Betriebshaftpflichtversicherung,
  • Praxisausfallversicherung,
  • Inhaltsversicherung (für Schäden an Praxiseinrichtung und Inventar).

Private Versicherungen wie Ihre Krankenversicherung oder private Haftpflicht sind hingegen nicht absetzbar.

7. Lohn- und Gehaltskosten
Wenn Sie Mitarbeiter in Ihrer Praxis beschäftigen, sind die Lohn- und Gehaltskosten vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Dazu gehören:

  • Bruttogehälter Ihrer Angestellten,
  • Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung),
  • Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld),
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Auch Ausgaben für Aushilfen oder Praktikanten, die Sie in Ihrer Praxis beschäftigen, können Sie in der EÜR geltend machen.

Tipp: Wenn Sie externe Dienstleistungen (z.B. Reinigung oder Buchhaltung) in Anspruch nehmen, können Sie die entsprechenden Honorare ebenfalls absetzen.

8. Marketing- und Werbekosten
Werbung ist auch für Heilpraktiker eine Möglichkeit, neue Patienten zu gewinnen. Ausgaben für Marketing und Werbung sind daher als Betriebsausgaben absetzbar, darunter:

  • Flyer und Broschüren,
  • Anzeigen in Zeitungen oder Online-Portalen,
  • Website-Erstellung und -Pflege,
  • Suchmaschinenwerbung (Google Ads),
  • Kosten für Visitenkarten.

Tipp: Nutzen Sie den steuerlichen Vorteil, um Ihr Marketingbudget effizient zu gestalten und gleichzeitig Steuern zu sparen.

9. Telefon- und Internetkosten
Telefon- und Internetkosten, die Sie für Ihre Praxis nutzen, sind ebenfalls absetzbar. Wenn Sie private und berufliche Nutzung nicht trennen, können Sie die Kosten anteilig absetzen.

Beispiel: Sie nutzen Ihren Internetanschluss zu 70 % für die Praxis und 30 % privat. Dann können Sie 70 % der Kosten in der EÜR als Betriebsausgabe ansetzen.

10. Mitgliedsbeiträge und Gebühren
Mitgliedsbeiträge zu berufsständischen Organisationen oder Fachverbänden (z.B. Berufsverband der Heilpraktiker) sind absetzbar. Auch Kammerbeiträge, die in einigen Bundesländern für Heilpraktiker verpflichtend sind, können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Zusätzlich sind auch Gebühren für beruflich genutzte Software oder Fortbildungsplattformen absetzbar.


Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bietet zahlreiche Möglichkeiten, um Betriebsausgaben geltend zu machen und somit Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Von Miete und Nebenkosten über Praxisausstattung bis hin zu Fortbildungen und Werbung – es gibt viele Ausgaben, die Sie absetzen können. Achten Sie darauf, dass alle Ausgaben direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen und dokumentieren Sie diese sorgfältig. So können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren und gleichzeitig Ihre Praxis wirtschaftlich effizient führen.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und auch keinen Gang zu einem Spezialisten, wie Steuerberater oder Anwalt.