Wie Sie mit der EÜR Steuern sparen können

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist nicht nur eine einfache Methode zur Gewinnermittlung, sondern bietet auch zahlreiche Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu optimieren. Insbesondere Heilpraktiker und Freiberufler können durch die geschickte Nutzung von Abschreibungen, betrieblichen Ausgaben und der richtigen Steuerplanung mit der EÜR effektiv Steuern sparen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung steuerliche Vorteile nutzen und so Ihre Steuerlast senken können.

1. Das Prinzip der EÜR verstehen
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) folgt dem sogenannten Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das bedeutet, dass nur solche Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden, die im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich geflossen sind. Dieses Prinzip bietet verschiedene Steueroptimierungsmöglichkeiten, indem Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben strategisch planen.

Beispiel: Wenn Sie größere Anschaffungen wie Praxisgeräte im Dezember tätigen, verringern Sie durch diese Ausgaben Ihren Gewinn für das aktuelle Jahr und damit Ihre Steuerlast.

2. Betriebsausgaben voll ausschöpfen
Eine der effektivsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen, ist die Geltendmachung von Betriebsausgaben. Diese mindern den zu versteuernden Gewinn und können viele Kosten aus Ihrem Praxisalltag umfassen.

Welche Ausgaben können abgesetzt werden?

  • Praxismiete und Nebenkosten,
  • Büro- und Praxismaterial (z.B.
  • Verbrauchsmaterialien, Druckerpapier, Schreibwaren),
  • Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Online-Schulungen),
  • Fahrtkosten für beruflich bedingte Fahrten (Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer oder tatsächliche Kosten),
  • Berufskleidung (wenn diese für den Praxisbetrieb notwendig ist),
  • Telefon- und Internetkosten (soweit sie beruflich genutzt werden),
  • Praxisversicherungen (z.B. Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht),
  • Marketing- und Werbekosten (z.B. Flyer, Anzeigen).

Tipp: Sammeln Sie alle Belege über Ausgaben sorgfältig und machen Sie sie vollständig geltend. Auch kleinere Ausgaben summieren sich im Laufe des Jahres und können den steuerpflichtigen Gewinn erheblich reduzieren.

3. Investitionen planen und gezielt abschreiben
Große Anschaffungen wie Praxiseinrichtung, Computer oder medizinische Geräte können oft nicht direkt als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, sondern müssen abgeschrieben werden. Die Abschreibung verteilt die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer eines Gegenstands.

Abschreibungsmethoden:

  • Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Anschaffungen bis zu einem Wert von 800 Euro (netto) können Sie im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe absetzen. Dies kann besonders vorteilhaft sein, da Sie sofort die Steuerlast für das jeweilige Jahr senken.

  • Abschreibungen über die Nutzungsdauer: Wirtschaftsgüter, die mehr als 800 Euro kosten, müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach den AfA-Tabellen des Finanzamtes (z.B. Büroausstattung oft über 13 Jahre, Computer über 3 Jahre).

Tipp: Überlegen Sie, wann größere Investitionen sinnvoll sind. Falls Sie einen hohen Gewinn im laufenden Jahr erwarten, könnte es sinnvoll sein, Investitionen noch im Dezember zu tätigen, um diese steuerlich geltend zu machen.

4. Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand geltend machen
Als Heilpraktiker können auch Reisekosten und der sogenannte Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend gemacht werden, wenn Sie an Fortbildungen oder Seminaren außerhalb Ihrer Praxis teilnehmen.

  • Fahrtkosten: Für beruflich veranlasste Fahrten mit dem privaten Pkw können Sie 0,30 Euro pro Kilometer als Betriebsausgabe ansetzen.

  • Übernachtungskosten: Wenn Sie aufgrund von Fortbildungen oder Veranstaltungen übernachten müssen, können Sie die Hotelkosten ebenfalls in der EÜR absetzen.

  • Verpflegungsmehraufwand: Für längere Auswärtstätigkeiten (mindestens 8 Stunden) steht Ihnen eine Pauschale zu:
    14 Euro für Tage mit mindestens 8 Stunden Abwesenheit,
    28 Euro für volle Reisetage.

Tipp: Planen Sie berufliche Reisen so, dass Sie möglichst viele Tage mit einem vollen Verpflegungsmehraufwand (mehr als 24 Stunden Abwesenheit) geltend machen können.

5. Steuern sparen durch Vorauszahlungen
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip der EÜR ermöglicht es Ihnen, durch Vorauszahlungen auf größere Ausgaben im laufenden Jahr Steuern zu sparen. Beispielsweise können Sie Mieten, Versicherungsbeiträge oder andere regelmäßig wiederkehrende Kosten für das kommende Jahr bereits im Dezember bezahlen und diese als Ausgabe im laufenden Jahr geltend machen.

Beispiel: Wenn Sie im Dezember die Miete für Januar im Voraus bezahlen, zählt diese Zahlung bereits als Ausgabe für das laufende Jahr und reduziert Ihren Gewinn.

6. Sonderregelungen für Homeoffice und Arbeitszimmer
Heilpraktiker, die teilweise von zu Hause aus arbeiten oder ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, können unter bestimmten Bedingungen die Kosten für das Homeoffice steuerlich geltend machen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Mögliche Kosten:

  • Anteilige Mietkosten,
    Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser),
  • Renovierungskosten für das Arbeitszimmer.

Falls die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt sind, können Sie alternativ die Homeoffice-Pauschale in Höhe von 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage pro Jahr ansetzen, was einer maximalen steuerlichen Entlastung von 1.260 Euro entspricht.

7. Nutzung der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer
Wenn Sie als Heilpraktiker umsatzsteuerpflichtige Leistungen (z.B. Coaching oder Beratung) erbringen, können Sie durch die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer Steuern sparen. Bei der Ist-Besteuerung müssen Sie die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn Sie das Geld tatsächlich erhalten haben, anstatt bereits beim Rechnungsdatum (Soll-Besteuerung). Dadurch verschiebt sich die Steuerlast bei offenen Rechnungen, und Sie behalten Ihre Liquidität.

Tipp: Stellen Sie sicher, dass Sie beim Finanzamt die Ist-Besteuerung beantragen, um diesen Vorteil nutzen zu können.

8. Private und berufliche Kosten sauber trennen
Die saubere Trennung zwischen privaten und beruflichen Ausgaben ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern hilft auch, den steuerlichen Vorteil zu maximieren. Wenn Sie private Ausgaben als beruflich deklarieren, riskieren Sie Probleme bei einer Steuerprüfung. Andererseits können Sie durch die exakte Zuordnung aller betrieblichen Ausgaben sicherstellen, dass Sie keine Steuervorteile verschenken.

Tipp: Führen Sie ein separates Geschäftskonto für Ihre Praxis, um alle Einnahmen und Ausgaben klar zu trennen und die Übersicht zu behalten.

9. Liquiditätsplanung und Steuerstundung
Wenn Ihr steuerlicher Gewinn am Jahresende hoch ausfällt und Sie nicht genügend Rücklagen für die Steuerzahlung haben, besteht die Möglichkeit einer Steuerstundung. Dadurch können Sie die Steuerzahlung in Raten leisten oder die Zahlung um einige Monate verschieben, was Ihnen kurzfristig finanziellen Spielraum verschafft.

10. Steuerberatung nutzen, um alle Vorteile auszuschöpfen
Selbst mit einer EÜR können steuerliche Optimierungen komplex werden. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, alle möglichen Absetzbarkeiten und steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen. Insbesondere bei komplexeren Fällen wie der Abschreibung von Praxisinventar oder der Planung von Investitionen ist es sinnvoll, fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.


Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bietet zahlreiche Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. Durch die strategische Planung von Ausgaben, die Nutzung von Abschreibungen und das Ausschöpfen aller Betriebsausgaben können Sie Ihre Steuerlast effektiv senken. Nutzen Sie die Flexibilität der EÜR, um Ihre Liquidität zu verbessern und gleichzeitig Ihre steuerliche Belastung zu minimieren. Achten Sie dabei auf eine saubere Buchführung und die sorgfältige Trennung zwischen privaten und beruflichen Ausgaben – so bleiben Sie auch bei einer Steuerprüfung auf der sicheren Seite.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und auch keinen Gang zu einem Spezialisten, wie Steuerberater oder Anwalt.