Was ist die Einnahmen-Ãœberschuss-Rechnung?

Grundlagen und Vorteile

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine einfache Form der Gewinnermittlung für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende, die keine doppelte Buchführung betreiben müssen. Für Heilpraktiker, die als Freiberufler gelten, bietet die EÜR eine unkomplizierte Möglichkeit, den jährlichen Gewinn zu ermitteln und die Steuerlast zu berechnen. In diesem Artikel erfahren Sie, was die EÜR ist, wie sie funktioniert, und welche Vorteile sie bietet.

1. Was ist die Einnahmen-Ãœberschuss-Rechnung?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode, um den Gewinn eines Unternehmens oder Freiberuflers zu ermitteln. Dabei werden die Einnahmen eines Geschäftsjahres den Ausgaben gegenübergestellt. Der Unterschied – also der Überschuss – ergibt den Gewinn, der versteuert werden muss.

Im Unterschied zur doppelten Buchführung, bei der jeder Geschäftsvorfall detailliert erfasst und ein Jahresabschluss mit Bilanz erstellt wird, ist die EÜR wesentlich einfacher. Sie basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, was bedeutet, dass nur Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden, die im betreffenden Jahr tatsächlich geflossen sind.

Beispiel:

  • Ein Heilpraktiker hat im Jahr 2023 Einnahmen von 50.000 Euro.
  • Die Ausgaben (Miete, Material, Versicherungen usw.) betragen 20.000 Euro.
  • Der Gewinn beträgt also 30.000 Euro (50.000 Euro – 20.000 Euro).

2. Wer darf die EÃœR anwenden?
Die EÜR ist eine Gewinnermittlungsmethode, die vor allem für Freiberufler und kleinere Unternehmen geeignet ist. Heilpraktiker, die als Freiberufler tätig sind, dürfen die EÜR anwenden, solange ihr Jahresumsatz unter 600.000 Euro und ihr Gewinn unter 60.000 Euro bleibt. Überschreiten sie diese Grenzen, sind sie zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.

Auch Gewerbetreibende können die EÜR verwenden, wenn sie die Umsatz- und Gewinnschwellen nicht überschreiten oder sich für die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG entschieden haben.

3. Wie funktioniert die EÃœR?
Die Einnahmen-Ãœberschuss-Rechnung beruht auf einem einfachen Schema:
Einnahmen – Ausgaben = Gewinn

Einnahmen
Zu den Einnahmen gehören alle Zahlungen, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit erhalten. Für Heilpraktiker sind dies beispielsweise:

  • Honorare für Behandlungen,
  • Coaching- oder Beratungsgebühren,
  • Verkauf von Produkten (z.B. Nahrungsergänzungsmittel).

Diese Einnahmen werden im Zeitpunkt des Zuflusses (also wann das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht) berücksichtigt.

Ausgaben
Zu den Ausgaben gehören alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Praxis stehen. Diese können umfassen:

  • Miete für Praxisräume,
  • Büromaterial,
  • Fahrtkosten (z.B. für Hausbesuche oder Fortbildungen),
  • Praxiseinrichtung,
    Versicherungen (z.B. Berufshaftpflicht),
  • Fortbildungskosten,
  • Werbung und Marketing.

Auch hier gilt das Abflussprinzip, das heißt, es zählen nur Ausgaben, die im jeweiligen Jahr tatsächlich bezahlt wurden.

Ermittlung des Gewinns
Am Ende des Jahres addieren Sie alle Einnahmen und ziehen die Ausgaben ab. Der verbleibende Betrag ist Ihr Gewinn und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Die EÃœR wird mithilfe des Formulars „Anlage EÃœR“ dem Finanzamt übermittelt.

4. Vorteile der Einnahmen-Ãœberschuss-Rechnung
Die EÜR bietet gegenüber der doppelten Buchführung eine Reihe von Vorteilen, insbesondere für kleinere Praxen oder Heilpraktiker, die wenig administrative Unterstützung haben:

a) Einfachheit
Die EÜR ist wesentlich weniger aufwendig als die doppelte Buchführung. Sie müssen keine Bilanz erstellen, sondern lediglich die tatsächlich eingegangenen Einnahmen und getätigten Ausgaben dokumentieren. Dadurch sparen Sie viel Zeit und müssen keine komplexen Buchhaltungskenntnisse haben.

b) Zeit- und Kostenersparnis
Durch die einfache Struktur der EÜR sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. Viele Heilpraktiker können die EÜR selbst erstellen und brauchen dafür keine teure Buchhaltungssoftware oder einen Steuerberater, obwohl letzterer in komplizierten Fällen dennoch hilfreich sein kann.

c) Direkter Zusammenhang mit der Liquidität
Da die EÜR nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip funktioniert, entspricht der Gewinn, den Sie ermitteln, direkt Ihrem Kontostand. Das erleichtert den Überblick über Ihre Liquidität und ermöglicht eine bessere Finanzplanung.

d) Keine Bilanzierungspflicht
Ein wesentlicher Vorteil der EÜR ist, dass Sie keine Bilanz erstellen müssen. Damit entfallen viele komplexe Aufgaben, die mit der Erstellung einer Bilanz verbunden sind, wie z.B. die Bewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten.

e) Flexibilität
Da nur tatsächliche Zahlungen berücksichtigt werden, haben Sie die Möglichkeit, Ausgaben strategisch zu planen und somit Ihre Steuerlast zu steuern. Durch die Verschiebung von Ausgaben in ein bestimmtes Jahr können Sie je nach Bedarf Ihre Steuerlast beeinflussen.

5. Für wen eignet sich die EÜR besonders?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung eignet sich vor allem für:

  • Freiberufler wie Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Coaches oder Berater,
  • Selbstständige mit geringen Umsätzen,
  • Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind,
  • Gewerbetreibende, die die Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten.


Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine einfache und effiziente Methode zur Gewinnermittlung für Heilpraktiker und andere Freiberufler. Sie bietet den Vorteil einer unkomplizierten Handhabung, spart Zeit und Kosten und ist direkt mit der Liquidität der Praxis verknüpft. Für kleinere Praxen und Selbstständige, die sich nicht mit der Komplexität der doppelten Buchführung auseinandersetzen möchten, ist die EÜR die ideale Wahl. Nutzen Sie die Vorteile der EÜR, um Ihre Steuerlast zu ermitteln und gleichzeitig einen guten Überblick über Ihre Finanzen zu behalten.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und auch keinen Gang zu einem Spezialisten, wie Steuerberater oder Anwalt.