Schweigepflicht und Schweigepflichtsentbindung

Was Heilpraktiker wissen müssen

Schweigepflichtsentbindung
Name des Patienten: __________________________________
Geburtsdatum: __________________________________
Anschrift: __________________________________

Hiermit entbinde ich, der/die oben genannte Patient/in, die Heilpraktikerin/den Heilpraktiker
Name des Heilpraktikers: __________________________________
Praxisname: __________________________________
Anschrift: __________________________________

von der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB und erlaube die Weitergabe der folgenden Informationen:

An folgende Person/Institution:

Zweck der Weitergabe:

Geltungsdauer der Schweigepflichtsentbindung:
Die Entbindung gilt bis zum __________ [Datum] oder bis auf Widerruf.
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.

Ort, Datum

Unterschrift Patient/in

7. Muster für eine Schweigepflicht-Erklärung für die Praxis
Auch ein allgemeines Dokument, das den Patienten über die Schweigepflicht informiert, kann nützlich sein, um rechtliche Sicherheit zu schaffen und das Vertrauen des Patienten zu stärken.

Schweigepflicht-Erklärung
Sehr geehrte/r Patient/in,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Informationen, die Sie uns im Rahmen Ihrer Behandlung mitteilen, der Schweigepflicht unterliegen. Dies gilt insbesondere für:

Persönliche Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum,
Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Behandlungsverläufe und Therapiepläne,
Psychologische und soziale Informationen.
Die Schweigepflicht gilt gegenüber allen Dritten, auch gegenüber Angehörigen, und bleibt auch nach Ihrem Tod bestehen. Informationen werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung an Dritte weitergegeben.

Ausnahmen von der Schweigepflicht bestehen nur in gesetzlich geregelten Fällen (z.B. Meldepflicht bei Infektionskrankheiten).

Wir versichern Ihnen, dass Ihre Daten vertraulich und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden.

Ort, Datum

Unterschrift Heilpraktiker/in


Die Schweigepflicht ist ein grundlegender Bestandteil der vertrauensvollen Beziehung zwischen Heilpraktiker und Patient. Gleichzeitig ermöglicht die Schweigepflichtsentbindung es, in bestimmten Situationen rechtssicher und verantwortungsvoll Informationen weiterzugeben. Um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie stets sicherstellen, dass die Entbindung genau definiert und freiwillig erfolgt. Verwenden Sie klare, rechtssichere Formulare und informieren Sie Ihre Patienten umfassend über ihre Rechte.

Die Schweigepflicht ist eine der wichtigsten Verpflichtungen, die Heilpraktiker und andere medizinische Fachkräfte haben. Sie dient dem Schutz der Privatsphäre des Patienten und stellt sicher, dass alle Informationen, die im Rahmen einer Behandlung bekannt werden, vertraulich behandelt werden. In bestimmten Fällen kann es jedoch notwendig sein, die Schweigepflicht teilweise aufzuheben – hierfür wird eine Schweigepflichtentbindung erforderlich. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen der Schweigepflicht, wann eine Entbindung der Schweigepflicht sinnvoll ist, und wie Sie diese rechtssicher handhaben.

1. Was ist die Schweigepflicht?
Die Schweigepflicht (auch Verschwiegenheitspflicht genannt) verpflichtet Heilpraktiker, Informationen über ihre Patienten, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfahren, vertraulich zu behandeln. Dazu gehören:

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum usw.),
    Gesundheitsdaten (Diagnosen,
  • Behandlungsergebnisse, Therapiepläne),
  • Psychologische und soziale Informationen, die der Patient im Rahmen der Behandlung mitteilt.

Die Schweigepflicht ist gesetzlich geregelt und ergibt sich insbesondere aus:

  • § 203 StGB (Strafgesetzbuch):
    Verletzt ein Heilpraktiker die Schweigepflicht, droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

  • Patientenrechtegesetz:
    Dieses Gesetz unterstreicht das Recht des Patienten auf Vertraulichkeit.

Wichtig: Die Schweigepflicht gilt gegenüber jedem, auch gegenüber nahen Angehörigen des Patienten, und bleibt auch nach dem Tod des Patienten bestehen.

2. Was ist eine Schweigepflichtsentbindung?
In bestimmten Situationen kann es notwendig sein, Informationen an Dritte weiterzugeben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Patient explizit möchte, dass bestimmte Informationen an Familienangehörige, Versicherungen oder andere medizinische Fachkräfte weitergegeben werden. Damit Sie in solchen Fällen rechtlich abgesichert sind, benötigen Sie eine Schweigepflichtsentbindung.

Die Schweigepflichtsentbindung ist eine schriftliche Einwilligung des Patienten, die es Ihnen erlaubt, bestimmte Informationen an die im Formular benannten Dritten weiterzugeben. Ohne diese Entbindung darf der Heilpraktiker keine Informationen an Dritte weitergeben, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor (z.B. im Falle einer Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten).

3. Wann ist eine Schweigepflichtsentbindung notwendig?
Eine Schweigepflichtsentbindung kann in verschiedenen Situationen erforderlich sein, darunter:

  • Ãœberweisung an andere Ärzte oder Therapeuten:
    Wenn der Patient an einen anderen Facharzt oder Therapeuten überwiesen wird und relevante Informationen weitergegeben werden sollen.

  • Information an Familienangehörige:
    Falls der Patient möchte, dass seine Familie über seinen Gesundheitszustand informiert wird.

  • Versicherungsanfragen:
    Wenn eine private Krankenversicherung Gesundheitsdaten für die Bearbeitung einer Erstattungsanfrage benötigt.

  • Gutachten für Behörden oder Arbeitgeber:
    Wenn Informationen für Gutachten oder Berichte an Behörden oder Arbeitgeber übermittelt werden sollen.

4. Grenzen der Schweigepflichtsentbindung
Auch mit einer Schweigepflichtsentbindung darf nur das weitergegeben werden, was der Patient ausdrücklich erlaubt. Eine pauschale Entbindung von der Schweigepflicht für „alle Informationen“ ist rechtlich problematisch und sollte vermieden werden. Es muss klar definiert sein, welche Informationen weitergegeben werden dürfen und an wen.

Tipp: Halten Sie immer fest, dass der Patient die Entbindung freiwillig erteilt und dass er jederzeit das Recht hat, diese zu widerrufen.

5. Formale Anforderungen an die Schweigepflichtsentbindung
Eine Schweigepflichtsentbindung muss schriftlich erfolgen und klar formuliert sein, um rechtlich wirksam zu sein. Sie sollte Folgendes beinhalten:

  • Name des Patienten: Eindeutige Identifizierung des Patienten.
  • Daten, die freigegeben werden: Konkretisierung, welche Informationen weitergegeben werden dürfen.
  • Empfänger der Informationen: Nennung der Person(en) oder Institution(en), an die die Daten übermittelt werden dürfen.
  • Zweck der Datenweitergabe: Erklärung, warum die Informationen weitergegeben werden sollen.
  • Widerrufsrecht: Hinweis darauf, dass der Patient die Entbindung jederzeit widerrufen kann.
  • Datum und Unterschrift: Rechtssichere Unterzeichnung durch den Patienten.

Muster für eine Schweigepflichtsentbindung

Nachfolgend finden Sie ein Musterformular für eine Schweigepflichtsentbindung

Muster für eine Schweigepflicht-Erklärung für die Praxis

Auch ein allgemeines Dokument, das den Patienten über die Schweigepflicht informiert, kann nützlich sein, um rechtliche Sicherheit zu schaffen und das Vertrauen des Patienten zu stärken.

Schweigepflichtsentbindung
Schweigepflichtserklärung

Die Schweigepflicht ist ein grundlegender Bestandteil der vertrauensvollen Beziehung zwischen Heilpraktiker und Patient. Gleichzeitig ermöglicht die Schweigepflichtsentbindung es,
in bestimmten Situationen rechtssicher und verantwortungsvoll Informationen weiterzugeben.
Um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie stets sicherstellen, dass die Entbindung genau definiert und freiwillig erfolgt. Verwenden Sie klare, rechtssichere Formulare und informieren Sie Ihre Patienten umfassend über ihre Rechte.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und auch keinen Gang zu einem Spezialisten, wie Steuerberater oder Anwalt.