Was tun, wenn Patienten nicht zahlen?

Mahnwesen und Forderungsmanagement in der Heilpraktikerpraxis

Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker kommt es leider immer wieder vor, dass Patienten Rechnungen nicht rechtzeitig begleichen. Dies kann die finanzielle Stabilität Ihrer Praxis beeinträchtigen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Ein gut organisiertes Mahnwesen und effizientes Forderungsmanagement sind daher essenziell, um Zahlungsausfälle zu vermeiden und die Liquidität Ihrer Praxis zu sichern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie systematisch und rechtssicher vorgehen, wenn Patienten nicht zahlen.

1. Präventive Maßnahmen: Klare Kommunikation und Zahlungsvereinbarungen
Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, ist es wichtig, bereits vor der Behandlung klare Absprachen zu treffen. Legen Sie schriftliche Honorarvereinbarungen fest und informieren Sie den Patienten über die Höhe der Behandlungskosten, bevor die Leistung erbracht wird. Ein schriftlicher Behandlungsvertrag oder eine Honorarvereinbarung kann dabei helfen, Missverständnisse zu verhindern und gibt Ihnen im Ernstfall eine rechtliche Grundlage.

Tipp: Weisen Sie den Patienten direkt bei der Erstbehandlung auf die Zahlungsmodalitäten hin und nennen Sie die Fälligkeit der Rechnungen klar und deutlich. Dies schafft Transparenz und kann zukünftige Probleme vermeiden.

2. Erste Schritte: Zahlungserinnerung
Wenn ein Patient nach Ablauf der Zahlungsfrist noch nicht gezahlt hat, sollten Sie zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung versenden. Oft handelt es sich um eine einfache Vergesslichkeit, die durch eine höfliche Erinnerung schnell behoben werden kann.

Was sollte die Zahlungserinnerung enthalten?

  • Eine erneute Kopie der Rechnung mit allen relevanten Angaben,
  • Eine kurze Erinnerung an die Fälligkeit der Rechnung,
  • Eine Fristverlängerung, um dem Patienten die Möglichkeit zu geben, die Zahlung schnell nachzuholen (z.B. 7 bis 14 Tage).

Tipp: Vermeiden Sie in der ersten Erinnerung einen strengen Ton. Eine freundliche Ansprache hilft oft, Missverständnisse zu klären und den Patienten zur Zahlung zu motivieren.

3. Mahnung: Förmliches Mahnverfahren einleiten
Wenn der Patient nach der Zahlungserinnerung weiterhin nicht reagiert, ist es Zeit, eine förmliche Mahnung zu versenden. Diese sollte den Patienten noch einmal auf die offene Rechnung hinweisen, jedoch mit klarer Aufforderung zur Zahlung.

Inhalte einer Mahnung:

  • Nennung der offenen Forderung und Bezug auf die bereits versendete Rechnung,
  • Setzen einer klaren Zahlungsfrist (z.B. „Zahlung innerhalb von 7 Tagen“),
  • Androhung rechtlicher Schritte, falls die Forderung weiterhin nicht beglichen wird,
  • Hinweis auf mögliche Mahngebühren und Verzugszinsen.

Mahngebühren und Verzugszinsen:
Sie haben das Recht, Mahngebühren zu erheben und bei Zahlungsverzug Verzugszinsen anzusetzen. Der gesetzliche Verzugszins für Privatpersonen beträgt aktuell 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Geben Sie diese Kosten klar in der Mahnung an, um den Patienten zur zügigen Zahlung zu bewegen.

Tipp: Bleiben Sie höflich, aber bestimmt. In der Regel wirkt eine formelle Mahnung mit der Androhung von rechtlichen Konsequenzen sehr motivierend.

4. Zweite und dritte Mahnung: Eskalationsstufen im Mahnwesen
Sollte die erste Mahnung keine Wirkung zeigen, können Sie eine zweite und gegebenenfalls dritte Mahnung versenden. Diese Mahnstufen bieten dem Patienten weitere Chancen, die Zahlung zu leisten, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.

Unterschiede zwischen den Mahnstufen:

Zweite Mahnung: Der Ton kann nun etwas deutlicher werden. Erhöhen Sie ggf. die Mahngebühren und setzen Sie dem Patienten erneut eine kurze Zahlungsfrist.

Dritte Mahnung: In der dritten und letzten Mahnung sollten Sie unmissverständlich darauf hinweisen, dass Sie bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten werden, z.B. die Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro oder die Beantragung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Tipp: Halten Sie die Fristen zwischen den Mahnungen kurz (z.B. jeweils 7 bis 14 Tage), um den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Jede Mahnstufe sollte eine Eskalation des Tonfalls und der Konsequenzen beinhalten.

5. Forderungsmanagement: Einschaltung eines Inkassobüros
Wenn alle Mahnstufen ohne Erfolg geblieben sind, können Sie das Forderungsmanagement an ein professionelles Inkassobüro übergeben. Inkassobüros übernehmen die Beitreibung von Forderungen für Sie, was Ihnen Zeit und Aufwand spart.

Vorteile der Einschaltung eines Inkassobüros:

  • Das Inkassobüro kümmert sich um den gesamten weiteren Mahnprozess, einschließlich der Kommunikation mit dem Schuldner.
  • Oft wird die bloße Androhung von Inkassomaßnahmen den Schuldner zur Zahlung bewegen.
  • Sollte es zu einer Zwangsvollstreckung oder einem Gerichtsverfahren kommen, unterstützt das Inkassobüro Sie bei diesen Schritten.

Tipp: Beauftragen Sie nur seriöse Inkassodienstleister, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Unseriöse Anbieter könnten den Ruf Ihrer Praxis schädigen.

6. Gerichtliches Mahnverfahren und Vollstreckung
Wenn auch das Inkassobüro keinen Erfolg hat, bleibt Ihnen der letzte Schritt: die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Ein gerichtliches Mahnverfahren bietet eine schnelle Möglichkeit, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, ohne direkt in ein langwieriges Gerichtsverfahren gehen zu müssen.

Ablauf des Mahnverfahrens:

  • Sie beantragen beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid. Dieser wird dem Schuldner zugestellt, der daraufhin die Forderung entweder begleichen oder widersprechen kann.

  • Reagiert der Schuldner nicht innerhalb der vorgegebenen Frist (zwei Wochen), können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem können Sie rechtliche Schritte zur Zwangsvollstreckung einleiten, z.B. Lohnpfändung oder Kontopfändung.

Tipp: Das gerichtliche Mahnverfahren ist besonders dann empfehlenswert, wenn Sie keine komplizierten Sachverhalte klären müssen, sondern nur die offene Forderung geltend machen möchten.

7. Präventive Maßnahmen für die Zukunft
Um Zahlungsausfälle in Zukunft zu vermeiden, können Sie einige präventive Maßnahmen ergreifen:

  • Vorauszahlungen oder Teilzahlungen: Bitten Sie neue Patienten um eine Vorauszahlung oder eine Teilzahlung vor Behandlungsbeginn. Dies reduziert Ihr Risiko, bei größeren Beträgen auf den Kosten sitzen zu bleiben.

  • Bonitätsprüfung: Für größere Behandlungskosten können Sie eine Bonitätsprüfung in Erwägung ziehen, bevor Sie die Behandlung beginnen.

  • Klar kommunizierte Zahlungsbedingungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungsbedingungen für alle Patienten klar und verständlich sind, und weisen Sie schon bei der ersten Behandlung auf mögliche Mahnverfahren hin.

Ein gut organisiertes Mahnwesen und Forderungsmanagement sind unerlässlich, um die finanzielle Stabilität Ihrer Heilpraktikerpraxis zu gewährleisten. Durch klare Kommunikation und präventive Maßnahmen können viele Zahlungsausfälle bereits im Vorfeld vermieden werden. Sollten Rechnungen dennoch nicht beglichen werden, bietet ein systematisches Mahnverfahren die Möglichkeit, ausstehende Zahlungen effizient einzutreiben. Bleiben Sie dabei professionell und transparent, um den Patienten fair zu behandeln, aber auch Ihr Recht durchzusetzen.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und auch keinen Gang zu einem Spezialisten, wie Steuerberater oder Anwalt.