Elektronische Rechnungen in der Heilpraktikerpraxis

Vorteile und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Digitalisierung erleichtert vielen Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern den Praxisalltag erheblich, und ein Bereich, der davon besonders profitieren kann, ist die Rechnungserstellung. Immer mehr Heilpraktiker entscheiden sich dafür, elektronische Rechnungen zu verwenden, da sie sowohl den Verwaltungsaufwand reduzieren als auch den Papierverbrauch minimieren. Doch welche Vorteile bieten elektronische Rechnungen konkret? Und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen bei ihrem Einsatz beachtet werden? In diesem Artikel erfahren Sie, warum es sich lohnt, auf elektronische Rechnungen umzustellen, und wie Sie sicherstellen, dass diese DSGVO- und rechtlich konform sind.

Vorteile elektronischer Rechnungen in der Heilpraktikerpraxis
Der Einsatz von elektronischen Rechnungen bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl für Sie als Praxisinhaber als auch für Ihre Patienten von Nutzen sind:

1. Zeit- und Kostenersparnis:
Elektronische Rechnungen lassen sich schneller erstellen und versenden als Papierrechnungen. Statt die Rechnung auszudrucken, zu kuvertieren und per Post zu verschicken, können Sie die Rechnung einfach per E-Mail als PDF an den Patienten senden. Dies spart Zeit und Kosten für Papier, Druck und Porto.

2. Weniger Verwaltungsaufwand:
Die elektronische Archivierung von Rechnungen ist wesentlich einfacher als die Aufbewahrung von Papierdokumenten. Sie können die Rechnungen digital in einem sicheren System speichern, was den Zugriff und die Verwaltung erleichtert. Besonders bei einer größeren Anzahl von Rechnungen wird der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.

3. Umweltfreundlichkeit:
Da keine Papier- oder Druckmaterialien verwendet werden, tragen elektronische Rechnungen zu einer nachhaltigeren Praxisführung bei. Dies kann auch ein positives Image für Ihre Praxis schaffen, da immer mehr Patienten umweltfreundliche Ansätze schätzen.

4. Schnellerer Zahlungseingang:
Der Versand per E-Mail sorgt dafür, dass die Rechnung den Patienten schneller erreicht als per Post. Dies führt häufig zu einem zügigeren Zahlungseingang, da der Patient die Rechnung direkt erhält und sofort handeln kann.

5. Flexibilität:
Elektronische Rechnungen bieten Ihnen und Ihren Patienten mehr Flexibilität. Patienten können die Rechnungen direkt auf ihrem Computer, Tablet oder Smartphone empfangen, überprüfen und speichern. Auch für Ihre Buchhaltung lassen sich elektronische Rechnungen leichter in digitale Systeme integrieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen für elektronische Rechnungen
Trotz der vielen Vorteile müssen bei der Nutzung elektronischer Rechnungen bestimmte rechtliche Vorschriften beachtet werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Hier sind die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, die Sie in Ihrer Heilpraktikerpraxis beachten sollten:

1. Zustimmung des Patienten:
Nach geltendem Recht dürfen Sie eine elektronische Rechnung nur dann ausstellen und versenden, wenn der Patient vorher ausdrücklich zugestimmt hat, elektronische Rechnungen zu empfangen. Dies kann entweder bei der ersten Behandlung oder bei der Rechnungsstellung selbst erfolgen. Ohne Zustimmung des Patienten ist es rechtlich nicht zulässig, eine elektronische Rechnung zu versenden.

Tipp: Bieten Sie Ihren Patienten die Wahl zwischen Papier- und elektronischen Rechnungen und holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, z.B. durch ein entsprechendes Feld im Anmeldeformular.

2. Vollständige Pflichtangaben auf der Rechnung:
Auch bei elektronischen Rechnungen müssen die gleichen Pflichtangaben gemacht werden wie auf einer Papierrechnung. Dazu gehören:

  • Name und Anschrift der Heilpraktikerpraxis,
  • Name und Anschrift des Patienten,
  • Rechnungsdatum und -nummer,
  • Art und Umfang der erbrachten
  • Leistungen,
  • Rechnungsbetrag und Zahlungsfrist,
  • Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 UStG.

Stellen Sie sicher, dass Ihre elektronischen Rechnungen diese Angaben enthalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

3. Sicherer Versand und Aufbewahrung:
Um die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen, müssen elektronische Rechnungen sicher und verschlüsselt versendet werden. E-Mail-Kommunikation ist von Natur aus unsicher, weshalb Sie entweder eine Verschlüsselung oder eine gesicherte Plattform (z.B. Patientenportale) verwenden sollten, um den Datenschutz zu gewährleisten. Unverschlüsselte E-Mails können ein Datenschutzrisiko darstellen, da Dritte auf die sensiblen Informationen zugreifen könnten.

Auch die Aufbewahrungspflichten gelten für elektronische Rechnungen: Sie müssen Rechnungen für mindestens 10 Jahre aufbewahren, egal ob in Papier- oder digitaler Form. Achten Sie darauf, dass Ihre elektronischen Rechnungen in einem sicheren und leicht zugänglichen System archiviert werden.

4. Lesbarkeit und Unveränderbarkeit:
Elektronische Rechnungen müssen, genau wie Papierrechnungen, lesbar und unveränderbar sein. Dies bedeutet, dass sie in einem Format gespeichert werden sollten, das von jeder Person geöffnet werden kann, ohne dass die Möglichkeit besteht, den Inhalt nachträglich zu ändern. Das PDF-Format hat sich hier als Standard etabliert, da es diese Anforderungen erfüllt.

5. Elektronische Signatur (optional):
In Deutschland ist für elektronische Rechnungen keine qualifizierte elektronische Signatur mehr erforderlich, wie es früher der Fall war. Dennoch kann es sinnvoll sein, Rechnungen digital zu signieren, um die Echtheit und Unverfälschtheit der Dokumente zu gewährleisten. Dies ist besonders dann wichtig, wenn es um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten geht.

Wie führen Sie elektronische Rechnungen in Ihrer Praxis ein?
Um elektronische Rechnungen in Ihrer Praxis erfolgreich einzuführen, sollten Sie einige organisatorische Schritte beachten:

  1. Technische Voraussetzungen schaffen:
    Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxissoftware den Versand und die Speicherung elektronischer Rechnungen unterstützt. Viele Praxisverwaltungsprogramme bieten Funktionen zur automatischen Erstellung und Archivierung von Rechnungen im PDF-Format.

  2. Zustimmung der Patienten einholen:
    Kommunizieren Sie klar mit Ihren Patienten über die Möglichkeit, elektronische Rechnungen zu empfangen. Sie können die Zustimmung zur elektronischen Rechnungsstellung einfach in Ihre allgemeinen Praxisdokumente (z.B. Behandlungsvertrag oder Anmeldeformular) integrieren.

  3. Sichere E-Mail- oder Plattformlösung nutzen:
    Verwenden Sie verschlüsselte E-Mail-Dienste oder spezielle Patientenportale, um den sicheren Versand der Rechnungen zu gewährleisten. So können Sie sicherstellen, dass die sensiblen Daten Ihrer Patienten geschützt sind.

  4. Aufbewahrung sicherstellen:
    Sorgen Sie dafür, dass alle elektronischen Rechnungen ordnungsgemäß archiviert und bei Bedarf leicht auffindbar sind. Nutzen Sie eine Cloud-basierte Praxissoftware oder eine interne Lösung, die Ihnen hilft, den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gerecht zu werden.


Elektronische Rechnungen bieten Heilpraktikern zahlreiche Vorteile, von der Zeit- und Kostenersparnis bis hin zur verbesserten Flexibilität und einem schnelleren Zahlungseingang. Um diese Vorteile jedoch voll auszuschöpfen, müssen bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz, die Zustimmung der Patienten und die korrekte Aufbewahrung der Rechnungen. Wenn Sie diese Aspekte beachten, können Sie den Rechnungsprozess in Ihrer Praxis effizienter und moderner gestalten, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und auch keinen Gang zu einem Spezialisten, wie Steuerberater oder Anwalt.